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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen gelten für den E-Cannonball 2023. Dabei handelt es sich um eine Elektroauto-Rallye in Bayern und Österreich, die durch die E-Cannonball UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Veranstalter genannt – ausgetragen wird.

1. Bewerbung und Teilnahme

1.1. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Internetseite www.e-cannonball.de und das dort hinterlegte Anmeldeformular möglich. Nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anmeldeformulare finden im Auswahlverfahren beim Fehlen wesentlicher Informationen unter Umständen keine Berücksichtigung. Nebenabreden sind nicht vorgesehen und werden nur nach Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

1.2. Der Bewerbungszeitraum für den E-Cannonball 2023 beginnt am 03.04.2023 um 00:00 Uhr und endet 24.04.2023 um 23:59 Uhr. Der Veranstalter behält sich vor, das Bewerbungsfenster ohne Ankündigung zu verkürzen oder den Bewerbungszeitraum zu beenden, sofern die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden 70 Teilnehmerplätze mehrfach übersteigt.

Jeder Bewerbung ist ein 20-sekündiges Video beizufügen. In dem Video sollen das Team und das Fahrzeug filmisch vorgestellt werden, mit dem die Bewerbung zum E-Cannonball erfolgt.

Die Datei ist zusammen mit der Bewerbung über das entsprechende Formular auf der Website e-cannonball.de zu übermitteln.

Die Videos der erfolglosen Bewerbungen werden nach dem Auswahlverfahren gelöscht. Die Videos der erfolgreichen Bewerbungen werden zu ein oder zwei Videos zusammen gefasst und auf YouTube veröffentlicht. Die Bewerber erklären sich damit einverstanden und bestätigen, dass sie über die Rechte an den Videos verfügen. Diese Rechte werden an den Veranstalter übertragen.

1.3. Zeitnah nach dem Schließen des Bewerbungsfensters informiert der Veranstalter die Bewerber über Teilnahme bzw. Nichtteilnahme. Die ausgewählten Bewerber müssen innerhalb von sieben Tagen ihre Teilnahme bestätigen. Erfolgt dies nicht, kann durch den Veranstalter ein anderes Bewerber-Team ausgewählt werden.

1.4 Bewerber können im Anmeldeformular angeben, ob sie als Nachrücker im Falle von Nichtteilnahme ausgewählter Teams zur Verfügung stehen. Deren Daten werden für die Veranstaltungsdurchführung gespeichert. Die Bereitschaft, als Nachrücker zur Verfügung zu stehen, hat auf das Auswahlverfahren keinen Einfluss.

1.5. Die Veranstaltung beginnt am Sonnabend, dem 16. September 2023 um 13 Uhr. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, ab diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug am Parc Ferme auf dem Parkplatz des Startortes in Bad Griesbach teilzunehmen. Verstöße können durch den Veranstalter mit Strafen oder im Extremfall mit Disqualifikation geahndet werden. Das voraussichtliche Ende des Parc Ferme ist für 19 Uhr desselben Tages vorgesehen. Im Verlauf des Parc Ferme sind alle vom Veranstalter ausgehändigten Sponsorenaufkleber nach dessen Vorgabe auf den Fahrzeugen anzubringen.

1.6 Die Nutzung von WhatsApp ist für die Teilnahme am E-Cannonball verpflichtend für jeweils ein Teammitglied je Team. Weitere von den Teilnehmern erhobene Daten sind zunächst Name, Adresse, Informationen zum Fahrzeug (Marke, Modell, Akku-Größe, max. Ladegeschwindigkeit), Telefonnummer und Mail-Adresse etc. gemäß Anmeldeformular. Weitere Informationen können für die Teilnahme erforderlich sein, sofern diese sich aus den Auflagen der Genehmigung nach StVO ergeben (z. B. vollständige Adresse, FIN). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geforderten Informationen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

1.7. Wenn vom Veranstalter gefordert, erklärt sich jeder Teilnehmer zur GPS-Standortverfolgung während der eigentlichen Verbrauchs-Vergleichsfahrt über eine App/Zusatzgerät und ein öffentlich einsehbares Internetportal bereit.

1.8. Jedes teilnehmende Team führt mittels eines vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Formblatts diverse Daten zur Verbrauchsfahrt (Ladestopps, Zeiten, Kosten, etc.) und händigt dies nach der Fahrt an den Veranstalter aus.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst unmittelbar vor oder nach der Veranstaltung erbrachte Leistungen

2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig auf der Internetseite und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen. Der Vertragsabschluss kommt direkt zwischen dem Dritten und dem Teilnehmer zustande. Wir erhalten keine Provisionen für die Vermittlung.

2.2. Für Leistungen, die erst nach der Bewerbungsphase ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.

3. Fahrerlaubnis, Fahrzeug, Versicherung, Gefahren

3.1. Jeder Teilnehmer, der ein teilnehmendes Fahrzeug führt, hat über eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse zu verfügen. Die Verantwortung hierfür trägt jeder Fahrzeugführer selbst.

3.2. Jeder Teilnehmer hat selbst die Voraussetzungen für die Veranstaltungsteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Dokumente mitzuführen sowie die StVO-Konformität seines Fahrzeugs zu gewährleisten. Gleiches gilt für die ausreichende Versicherung des teilnehmenden Fahrzeugs und der Fahrzeuginsassen. Der Veranstalter schließt alle aus dem Anhörungsverfahren nach StVO resultierenden Versicherungen ab. Darüber hinausgehende Versicherungen werden nach Ermessen des Veranstalters abgeschlossen und sind nicht verpflichtend. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

3.3. Ist die Teilnahme infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, so ist jeder Teilnehmer selbst hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. keine gültige Fahrerlaubnis). Insofern gilt Ziff. 7. (Rücktritt) entsprechend.

3.4 Modifikationen an den Fahrzeugen, wie z. B. das Abkleben von Spalten, Felgen, etc., sind nicht zulässig. Sollte der Veranstalter entsprechende Modifikationen feststellen, sind diese unverzüglich zu entfernen. Nichtbeachtung des Modifikations-Verbots kann zu einer Strafe und bei besonders gravierenden Fällen zur Disqualifikation und Ausschluss aus der Veranstaltung führen.

3.5 Für Sponsoren ist die Beklebung aller Fahrzeuge mit autofreundlichen Aufklebern vorgesehen. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, Fensterflächen der hinteren Türen und der Heckscheibe für das Anbringen von Sponsorenaufklebern (gegebenenfalls Teamaufkleber) freizuhalten. Außerdem ist auch das Anbringen von Aufklebern auf der Fahrer- und Beifahrertür zwingend zu ermöglichen, sofern dies vom Veranstalter gefordert wird. Für das rückstandslose Entfernen der Aufkleber ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.

4. Zahlungen, Startgebühr, Zusatzbeitrag für gewerbliche Teilnahme

4.1. Zielort: Die Zimmerbuchung inkl. Frühstück und sonstigen Leistungen erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Hotel und den Teilnehmern. Der Veranstalter fungiert nur als Vermittler der Leistung und übernimmt keine Verantwortung für die vertragsgemäße Erfüllung oder Rückerstattung von in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen an das Hotel. Eine kostenfreie Stornierung ist gemäß Zimmerkontingent-Reservierung nur bis 01.09.2023 möglich. Ansprüche hieraus bestehen nur gegenüber dem Hotel. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, bemüht sich der Veranstalter um ein Ersatzteam, das die gebuchten Leistungen übernimmt. Ersatz kann jedoch nicht garantiert werden.

4.2 Startort:  Am Startort halten wir ein unverbindliches Zimmerkontigent vor. Alle Teilnehmer können jedoch eigenverantwortlich Zimmer in anderen Hotels buchen. Die Zahlung der Hotelleistungen erfolgt direkt zwischen Hotel und Teilnehmer. Darüber hinaus werden wir uns bei Bedarf um einen Shuttle-Service bemühen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

4.2. Das Startgeld für den E-Cannonball 2023 beträgt 349,00 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% für ein Fahrzeug inklusive 2 Personen (Fahrer/Beifahrer). Für jeden zusätzlichen Teilnehmer im Fahrzeug wird ein Startgeld von 175 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% fällig. Ausgenommen davon sind Kinder, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns am 16.9.2023 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Startgeld ist innerhalb von 7 Werktagen an die in der per Mail versandten Rechnung angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Sofern der Teilnehmer die Zahlung nicht leistet, kann der Veranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung die Teilnahme widerrufen und einen alternativen Bewerber als Teilnehmer auswählen.

4.3 Für teilnehmende Fahrzeuge, die für gewerbliche oder sonstige Zwecke beklebt, gebrandet oder beschriftet sind, gelten folgende Regeln:

– Die vorderen und hinteren Türen, hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe müssen für das Anbringen der E-Cannonball Sponsorenaufkleber frei gehalten werden

– Die werbliche Aussenwirkung der Sponsorenaufkleber auf den Fahrzeugen muss in vollem Umfang gewährleistet sein

– Das Fahrzeug muss mit der Startnummer und den Sponsorenaufklebern des Veranstalters klar zugehörig zum Teilnehmerfeld des E-Cannonball 2023 zugehörig erscheinen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, deren Fahrzeugbeschriftung vor Veranstaltungsbeginn nicht so angepasst werden kann, dass diese regelkonform ist.

4.4 Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per Mail an die vom Teilnehmer übermittelte E-Mail-Adresse.

5. Leistungen und Pflichten

5.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen.

5.2. Der Veranstalter wird die Regeln für die Elektroauto-Rallye rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt geben. Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Teilnehmer in 5 Gruppen einzuordnen (1, 2, 3, Hero, Bikes). Die Zuordnung in eine Gruppe erfolgt durch den Veranstalter. Die Gruppen starten nacheinander, die Teilnehmer einer Gruppe starten mit mindestens 1 Minute Abstand. 

Für die möglichen Fahrtrouten zwischen Start und Ziel gibt der Veranstalter einen Korridor vor, innerhalb dem jeder Teilnehmer eigenverantwortlich und frei seine individuelle Route plant. Der Korridor ist bei der Routenwahl vom Teilnehmer zwingend einzuhalten.

Der Veranstalter behält sich unabhängig davon jederzeit Änderungen im Regelwerk der Verbrauchs-Vergleichsfahrt vor. Insbesondere Änderungen, die sich aufgrund von Anforderungen aus der Anhörung nach StVO zur Genehmigung der Veranstaltung ergeben.

5.2. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung die notwendigen Informationen zu übermitteln (Uhrzeiten, Ablaufplan, etc.) und über eingetretene Änderungen zu unterrichten. Der Veranstalter behält sich vor, bis zum Start des ersten Teilnehmers zur Verbrauchsvergleichsfahrt am 16.09.2023 Änderungen des Routenkorridors, Zwischenziele oder Wertungsprüfungen verpflichtend ausgeben zu können.

6. Übergang der Teilnahme an Dritte

6.1 Ein Übertragung der Teilnahme an Dritte ohne explizite Zustimmung durch den Veranstalter ist nicht zulässig.

7. Rücktritt des Teilnehmers vor der Veranstaltung – Nicht-Teilnahme

7.1. Vor der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts beim Veranstalter.

7.2. Tritt der Teilnehmer von der Teilnahme zurück oder tritt er nicht an, so richtet sich die Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr nach Ziffer 8. Der Veranstalter wird sich jedoch um ein “Ersatz-Team” bemühen. Sofern Ersatz möglich ist, erhält der zurücktretende Teilnehmer die volle Veranstaltungsgebühr zurück.

8. Entschädigungspauschalen bei Nichtteilnahme

Grundsätzlich bemüht sich der Veranstalter um Nachrücker-Teams für den Fall einer rechtzeitig angekündigten Nichtteilnahme. Sollten diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, werden folgende Stornogebühren fällig:

Stornogebühr

bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % des Startgelds

ab 29. Tag – 22. Tag vor der Veranstaltung: 30 % des Startgelds

ab 21. Tag  – 15. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Startgelds

14. Tag bis zum Tag der Veranstaltung: 100 % des Startgelds

Die Stornogebühren der vermittelten Leistungen richten sich nach den Storno-Bedingungen der Dritten.

 

9. Film- und Fotoaufnahmen

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Erstellung von Film-, Fotoaufnahmen sowie Livestreams und deren Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. sowie TV einverstanden. Alle Film- und Foto-Rechte liegen beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt entstandene Foto- und Filmaufnahmen an Sponsoren sowie relevante Pressevertreter der Veranstaltung weiterzugeben, sodass diese auch von 3. Parteien im Zusammenhang mit dem E-Cannonball genutzt werden dürfen. 

Sollten Teilnehmer selbst Film- und Fotoaufnahmen erstellen und diese veröffentlichen, haben sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben der Betreiber der privatrechtlich geführten Start- und Zielorte zu beachten. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

 

10. Teilnahmeverweigerung bei schwerer Störung durch den Teilnehmer – Mitwirkungspflichten

10.1. Der Veranstalter kann einem Teilnehmer die Teilnahme verweigern, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich stört oder sich nicht an die StVO bzw. die Vorgaben der Betreiber der Veranstaltungsorte hält, sodass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die übrigen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall das Startgeld weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

10.2. Der Teilnehmer soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

11. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

11.1. Der Veranstalter kann vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Ausrichtung der Veranstaltung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Hierunter fällt insbesondere eine Ablehnung durch die Behörden.

11.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 11.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Veranstaltungsgebühr, ist zur Rückerstattung des Veranstaltungspreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. Kann die Veranstaltung aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden, erhält jeder Teilnehmer einen Gutschein für die Teilnahme am E-Cannonball 2024.

11.3 Eine Haftung für nicht zustande gekommene Leistungen, z.B. wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Defekt des eigenen Fahrzeugs, Wetter, etc.) ausfällt oder abgebrochen werden muss, wird vom Veranstalter nicht übernommen. Eventuelle Zahlungen an Dritte (Hotel, etc.) können in diesen Fällen nur nach den Storno-Bedingungen gegenüber den Dritten eingefordert werden. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor! Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Jeder Teilnehmer ist für die ausreichende Versicherung von Fahrzeug und Fahrzeuginsassen verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Gegenteiliges führt zur Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung. Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen sowie auf öffentlich zugänglichem Privatgelände statt.

12.1. Der Veranstalter trägt ausschließlich Schäden, die sich aus gesetzlichen Haftungsverpflichtungen ergeben. Der Veranstalter verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht. Diese entspricht wenigstens den Auflagen aus dem Anhörungsverfahren nach StVO zur Genehmigung der Veranstaltung. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz ist nicht verpflichtend.

13. Datenschutzhinweise

Mit der Anerkennung der Reisebedingungen bestätigt der Teilnehmer, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Die Datenschutzhinweise sind online unter www.e-cannonball.de Unterpunkt “Datenschutz” einsehbar oder werden auf Nachfrage bei einer Teilnahmeanfrage zur Verfügung gestellt. Die Sicherheit bei Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Durch E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen oder Viren enthalten. Der Veranstalter übernimmt daher keine Gewähr für Irrtümer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung durch E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse überlassen bzw. selbst unverschlüsselte Mails zusenden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen. Mit der Anerkennung der AGB und Veranstaltungsbedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.

E-Cannonball-Veranstalter:
E-Cannonball UG (haftungsbeschränkt), Grootkoppel 22, 23858 Reinfeld, Gesellschafter/Geschäftsführer: Ove Kröger,

Telefon: +49(0)45332098914

E-Mail: kontakt@e-cannonball.com

Stand: 19.03.2023