Rechtliches
Reglement & Ausschreibung
- E-Cannonball
vom 01.- 03. Mai 2026
Das Reglement der Elektroauto-Rallye bildet die verbindliche Grundlage der Veranstaltung. Es regelt insbesondere die Teilnahmevoraussetzungen, die Fahrzeugzulassung, die geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die Durchführung und Wertung der Prüfungen. Ziel des Reglements ist es, einen ordnungsgemäßen, sicheren und fairen Ablauf der Rallye unter gleichen Bedingungen für alle Teilnehmer sicherzustellen.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten und damit zur positiven Atmosphäre und dem Erfolg der Rallye beizutragen.
- Veranstalter
E-Cannonball UG (haftungsbeschränkt)
Grootkoppel 22
23858 Reinfeld
Handelsregister: HRB 19793 HL
Registergericht: Amtsgericht Lübeck
Vertreten durch:
Ove Kröger
Head Marshal: Heino Kröger
stellv. Head Marshal: Moritz Hertel
Veranstaltungsleitung: Alexandra Zajonz
Technische Abnahme: Marshal Team
1.1 Beschreibung der Veranstaltung
Der E-Cannonball ist eine motorsportliche Gleichmäßigkeits- und Orientierungsveranstaltung für ausschließlich batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen unter uneingeschränkter Geltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durchgeführt wird.
Ziel der Veranstaltung ist nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern die gleichmäßige, regelkonforme und sichere Bewältigung der vorgegebenen Strecke. Eine Geschwindigkeits- oder Zeitwertung findet nicht statt.
Die Veranstaltung findet ohne Sonderrechte, ohne Streckensperrungen und ohne Eingriffe in den fließenden Verkehr statt.
Darüber hinaus wird empfohlen, auch während der Tagesfahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Der jeweils gültige Zeitplan der Veranstaltung wird den Teilnehmern über die offizielle Veranstaltungswebseite sowie im Rahmen der Startnummernausgabe und der administrativen Anmeldung bekannt gegeben.
Die voraussichtliche Gesamtlänge der Strecke kann bis zu 500 Kilometer, verteilt auf zwei Tage, betragen.
Offizielle Mitteilungen des Veranstalters und Änderungen einzelner Punkte dieses Reglements können während der Veranstaltung als Nachricht in der offiziellen WhatsApp Gruppe (Amtsstube) oder am Etappenstart ausgehängt / ausgegeben werden.
- Teilnahmeberechtigung / Klasseneinteilung
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind batterieelektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge (BEV) ohne Baujahrbeschränkung zugelassen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- oder Plug-in-Hybridantrieb, Range-Extender sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge insgesamt auf maximal 100 Fahrzeuge zu begrenzen.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ihres Zulassungslandes für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder über eine gültige, für die Veranstaltung zulässige Sonder- oder Kurzzeitkennzeichnung verfügen.
Die Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge müssen im Besitz einer für das eingesetzte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein und diese im Rahmen der administrativen Dokumentenprüfung vorlegen. Fahrzeuge dürfen entsprechend der im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze mit mehreren Personen besetzt sein. Alle mitfahrenden Personen sind vom Teilnehmer im Rahmen der Nennung anzugeben.
Das Starterfeld wird in 7 Klassen eingeteilt:
Zweirad: batterieelektrische Motorräder, max 10 Fahrzeuge
LKW: batterieelektrische Zugmaschinen, max. 4 Fahrzeuge
Heros: DIY Umbauten ehemaliger KFZ mit Verbrennermotor oder Sonderfahrzeuge mit StVO Zulassung, max.8 Fahrzeuge
Gruppe 3: batterieelektrische KFZ (Autos) mit einer nutzbaren Akku Kapazität bis 55 kWh*
Gruppe 2: batterieelektrische KFZ (Autos) mit einer nutzbaren Akku Kapazität über 55 kWh bis 80 kWh*
Gruppe 1: batterieelektrische KFZ (Autos) mit einer nutzbaren Akku Kapazität über 80 kWh*
Competition: Influencer und Ove vs. Herausforderer (außerhalb der ECB Gesamtwertung)
Der Veranstalter regelt die Meldung der Teams über seine Webseite (https://e-cannonball.de) und stellt dort die verfügbaren Kontingente ein. Er behält sich vor die Kontingente in verschiedenen Phasen und zu verschiedenen Preisen dort einzustellen.
Der Veranstalter behält sich ggf. eine finale Einteilung der Klassen (z.B. Zusammenlegen von Klassen) vor.
*) Die Akkukapazitäten für die Gruppeneinteilungen werden aus EV Database (https://ev-database.org/de/) ermittelt.
2.3 Zugelassene Teilnehmer-Teams
Ein Team muss immer aus einem Fahrer (Fahrzeugführer) und einem Beifahrer bestehen – gemäß der ordnungsgemäß eingereichten Nennung. Ein Fahrerwechsel zwischen den im Team genannten Personen ist während der Veranstaltung zulässig, sofern beide Personen im Besitz einer gültigen und für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Ein Team muss immer aus einen Fahrer und einem Beifahrer bestehen, ausgenommen die Klasse der Bikes.
Der jeweilige Fahrzeugführer muss im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten, zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fahrerlaubnis sein.
Die Überprüfung der Fahrerlaubnis erfolgt im Rahmen der administrativen Dokumentenabnahme. Teilnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht berechtigt, das Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung zu führen.
Die Mitteilung über etwaige Änderungen der Teamdaten hat vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. Der letztmögliche Termin für Änderungen wird durch den Veranstalter in der WhatsApp-Gruppe „Amtsstube“ bekannt gegeben und liegt voraussichtlich etwa vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Änderungen sind ausschließlich über den hierfür vorgesehenen Self-Care-Bereich der Veranstaltungswebseite zu übermitteln.
Fahrzeugänderungen werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch das ORGA-Büro wirksam und müssen zusätzlich per E-Mail angefragt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung oder wird der Fahrzeugwechsel nicht genehmigt, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme zu verweigern oder den betreffenden Teilnehmer von der Wertung auszuschließen.
2.4 Startreihenfolge
Der Veranstalter teilt den Teams eine Startnummer zu. Die Startnummernvergabe erfolgt nach den genannten Klassen. Der Start erfolgt gemäß den genannten Klassen und nach aufsteigender Startnummer. Der Veranstalter behält sich vor, diese Reihenfolge für einen reibungslosen Start kurzfristig anzupassen.
- Nennung / Nenngeld / Stornierung
Die Anmeldung zum E-Cannonball kann ab dem 01.02.2026 über den Webshop auf der Seite www.e-cannonball.de erfolgen.
Mit Abgabe der Nennung erkennt das Team das Reglement, die Teilnahme- und Haftungsbestimmungen sowie alle bis zum Veranstaltungsbeginn ergänzend erlassenen Durchführungsbestimmungen als verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über die Webseite www.e-cannonball.de.
Die Teilnahmegebühr wird im Zuge der Eingabe auf der Webseite ermittelt und bekannt gegeben. Um die Anmeldung abschließen zu können, ist eine Zahlung der Teilnahmegebühr über den Webshop Voraussetzung.
Eine Stornierung ist nur gemäß den Angaben auf der Webseite möglich.
Sollte sich die Lage infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt bis zum Zeitpunkt der Rallye im Mai verschärfen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zu unterbrechen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
In diesen Fällen besteht nach dem 1. April kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verrechnung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen, da zu diesem Zeitpunkt bereits ein wesentlicher Teil der Veranstaltungsvorbereitungen abgeschlossen und entsprechende Kosten angefallen sind.
- Ablauf des E-Cannonball
4.1 Dokumente, Fahrzeug- und technische Abnahme
Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Zeit zur Abholung der Rallye Unterlagen einfinden. Details dazu werden über die WhatsApp Gruppe „Amtsstube“ bekannt gegeben.
Bei der Abholung werden folgende Dinge durchgeführt.
- Unterschrift Haftungsausschluss
- Kontrolle des gültiger Führerschein des Fahrers/ der Fahrerin
- Startnummernausgabe (Aufkleber)
- Ausgabe Sponsorenaufkleber (müssen verpflichtend am Fahrzeug angebracht werden)
- Bereitstellung eines Roadbooks (digital oder gedruckt)
- Ausgabe der Bordkarte
Startnummern- und Sponsorenaufkleber:
Diese sind vor der technischen Abnahme gut sichtbar anzubringen. Bei der technischen Abnahme werden Marke/Modell, die ordnungsgemäße Anbringung der Startnummern und des Rallyeschildes an das Fahrzeug sowie die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Licht, Reifen etc.) geprüft. Die Freigabe erfolgt durch eine Plakette. Veränderungen nach der Technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, führen zur Disqualifikation.
4.2 Werbung am Fahrzeug
Bei privaten Fahrzeugen ist Werbung am Fahrzeug nicht erlaubt und muss abgeklebt oder entfernt werden. Für die Sponsoren kann es eine individuelle Ausnahmen geben.
4.3 Anbringung der Sponsorenaufkleber und Startnummern
Hinweis zur Anbringung der Sponsorenaufkleber:
Zur optimalen Anbringung der Rallye-Aufkleber auf den Seiten des Fahrzeugs empfehlen wir, Reinigungsmittel sowie ein Rakel oder ähnliches Werkzeug zur Glättung der Aufkleber mitzubringen. Nach der Veranstaltung empfehlen wir, die Aufkleber wieder zu entfernen.
Obwohl wir hochwertige Folien und Klebstoffe verwenden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch Anbringung oder Entfernung der Aufkleber entstehen.
4.4 Fahrzeug- und Teamwechsel
Ein Wechsel des genannten Fahrzeugs ist nur dann erlaubt, wenn der Veranstalter dieser Änderung zugestimmt hat. Ggf. erhält das Team eine andere Startnummer als ursprünglich vorgesehen. Ein Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung ist nicht möglich.
4.5 Roadbook
Die vom Organisationsbüro ausgehändigten Roadbooks enthalten alle Details zur Streckenführung sowie die Fahrzeiten und Wertungsprüfungen. Die Strecke wird im Roadbook mit Beschreibungen, ggf. Kartenskizzen und/oder Navigationslinks in Form von QR Codes dargestellt.
4.7 Bordkarten
Jedes Team erhält zusätzlich zum Roadbook eine Bordkarte, auf der sämtliche während der Rallye erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Die Bordkarte ist an allen Kontrollstellen persönlich vorzulegen. Kann ein Team die Bordkarte am Ende der Rallye nicht vorweisen, wird es von der Wertung ausgeschlossen.
4.8 Kontrollen
4.8.1 Durchfahrtskontrollen (DK)
Eine Durchfahrtskontrolle wird mit einem Stempel, Foto oder anderen Einträgen dokumentiert und mit Punkten bewertet. Eine Auflistung der möglichen Punkte befindet sich auf der Bordkarte.
4.8.2 Wertungsprüfung (WP)
An einer Wertungsprüfung werden den Teams Aufgaben gestellt, die sie zu bewerkstelligen haben. Die Aufgaben werden mit Punkten bewertet. Eine Auflistung der möglichen Punkte befindet sich auf der Bordkarte.
4.8.3 Lage der WP/DK
Die Lage der einzelnen Prüfungen werden im Roadbook bekannt gegeben und ggf. auf einem Kartenausschnitt markiert.
- Wertung
Gewertet wird nach einem Punktesystem – je mehr Punkte desto besser.
- Zu spätes Abholen der Startunterlagen: 250 Strafpunkte*
- Start- und Sponsorenaufkleber nicht ordnungsgemäß angebracht: 250 Strafpunkte*
- Parc Fermè Zeiten nicht eingehalten: 150 Strafpunkte*
- Nicht Anfahren einer WP/DK: 500 Strafpunkte*
*Strafpunkte werden von den erzielten Punkten abgezogen.
Es besteht kein Anspruch auf Wertung oder Klassierung bei Regelverstößen oder fehlender Bordkarte.
5.1 Behinderungen innerhalb einer Wertungsprüfung
Wird ein Team innerhalb einer Wertungsprüfung nachweislich durch andere Teilnehmer oder durch unvorhergesehene Ereignisse behindert, kann in solchen Fällen für die betreffende WP eine Wiederholung seitens der Marshals ermöglicht werden.
5.2 Punktegleichheit
Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung und den Wertungsprüfungen entscheidet die netto Akku Kapazität des Teilnehmerfahrzeuges. Der kleiner Akku gewinnt.
- Medienberichterstattung
Mit Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter sämtliche mit der Veranstaltung verbundenen Vorgänge, Starterlisten sowie Bild-, Ton- und Filmmaterial veröffentlichen und für werbliche, redaktionelle oder organisatorische Zwecke nutzen darf. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien beziehungsweise beteiligten Dritten sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Berichterstattung Dritter in Wort, Bild oder Ton.
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung (gedruckt, digital, online, Social Media, Fernsehen, Radio etc.).
- Siegerehrung
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung findet die Siegerehrung statt. Es werden Pokale für folgende Kategorien vergeben:
Gruppe “Bike”: 1.-3. Platz
Gruppe “Hero”: 1.-3. Platz
Gruppe “Trucks”: 1.-3. Platz
Gruppe 3: 1.-3. Platz
Gruppe 2: 1.-3. Platz
Gruppe 1: 1.-3. Platz
Competition: Sieger/Verlierer
- Fahrdisziplin
Die StVO und StVZO sind unbedingt einzuhalten. Eine Warnweste ist während der Veranstaltung mitzuführen. Jeder Verstoß gegen die genannten Verordnungen sowie eine evtl. Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen zum Wertungsausschluss.
- Versicherung
Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab. Für alle Teilnehmer ist jedoch der Nachweis für das Bestehen einer eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflicht Versicherung mitzuführen.
- Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber den Teilnehmern, einschließlich Eigentümern, Anmeldern, Fahrern, Beifahrern und Mitfahrern, für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Mit Abgabe der Nennung verzichten die Teilnehmer für sich und ihre Angehörigen auf jegliches Recht des Rückgriffs oder der Inanspruchnahme gegenüber dem Veranstalter, dessen Beauftragten, Marshals, Helfern, Behörden sowie allen weiteren an der Organisation der Veranstaltung beteiligten Personen in Bezug auf sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden.
Dieser Haftungsausschluss umfasst ausdrücklich auch Schäden, die durch das Anbringen oder Entfernen von Startnummern, Rallyeschildern oder vergleichbaren Kennzeichnungen am Fahrzeug entstehen.
Bei einem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes oder auf sonstige Schadensersatzansprüche.
Der Haftungsausschluss wird zusätzlich bei der Akkreditierung von einem geschäftsfähigen Teammitglied schriftlich bestätigt und unterschrieben.
Stand & Inkraftreten 01.02.2026